Allgemeine Geschäftsbedingungen der va-and-aah! UG (haftungsbeschränkt)

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der va-and-aah! UG (haftungsbeschränkt), Oisseler Str. 48, 30559 Hannover mit ihren Kundinnen und Kunden (Vertragspartner) im Bereich der Lernförderung (Nachhilfe). Die Informationen auf den Internetseiten der va-and-aah! UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend va-and-aah! genannt- stellen kein rechtliches Angebot der va-and-aah! auf einen Abschluss eines Vertrages über eine Lernförderleistung dar. Der Kunde kann auf Basis der Informationen ein Angebot an die va-and-ahh! abgeben.Verträge im Bereich der Lernförderung werden derzeit nur persönlich nach vorheriger Terminabsprache geschlossen. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB sind unter https://www.va-and-aah.de/agb/ einsehbar.

1.2 Unter „Teilnehmer“ ist diejenige Person zu verstehen, die die Lernförderung aufgrund eines zuvor geschlossenen Vertrags in Anspruch nimmt. „Vertragspartner“ und „Teilnehmer“ können verschiedene oder dieselbe natürliche Person sein.

2. Lernförderung

2.1 Die va-and-aah! UG (haftungsbeschränkt) bietet sowohl Präsenzunterricht als auch online-Unterricht an. Die Form der Lernförderung wird im Einzelfall individuell vereinbart. Die Teilnahme an der Lernförderung -ob in Präsenz oder im online-Unterricht- inklusive gegebenfalls erforderlicher Wege, um zum Unterrichtsort zu gelangen, erfolgt auf eigene Gefahr.

2.2 Die Lernförderung gestaltet sich anhand der Unterrichtsmaterialien der Schule des jeweiligen Teilnehmers. Ergänzend werden Materialien der va-and-aah! eingesetzt. Diese Materialien sind ausschließlich für den jeweiligen Teilnehmer bestimmt und dürfen grundsätzlich nicht weitergegeben werden. Ausnahmen müsen mit der va-and-aah! vor der Weitergabe schriftlich vereinbart werden.

2.3 Die va-and-aah! bietet hauptsächlich Einzellernförderung an. Diese erfolgt örtlich und zeitlich nach individueller Absprache mit dem Teilnehmer. Eine Unterrichtseinheit umfasst 60 min, sofern nichts Abweichendes individuell vereinbart wurde. Sollte individuell Gruppenlernförderung vereinbart worden sein, so beträgt die Gruppengröße maximal 5 Teilnehmer.

2.4 Ein Anspruch eine durch einen Teilnehmer verpasste Lernfördereinheit nachzuholen oder zu verschieben besteht nicht. Dennoch ist die va-and-aah! bemüht, bei schulischen Veranstaltungen wie Praktika, Klassenfahrten etc. Nachholtermine anzubieten. Eine verpasste Lernfördereinheit wird wie eine stattgefundene Lernfördereinheit verrechnet.

2.5 Die va-and-aah! ist bemüht, Wünsche bezüglich einer bestimmten Lernförderlehrerin oder eines bestimmten Lernförderlehrers nachzukommen, ein Anspruch darauf besteht jedoch aus organisatorischen Gründen nicht.

2.6 In allen Schulferien findet der Unterricht – gegebenenfalls ausschließlich online- statt. Bezüglich der Zeiten gelten dann individuelle Vereinbarungen. Im Übrigen gelten die Regelungen der Nicht-Ferienzeiten (siehe 2.2 bis 2.4). Betriebsferien der va-and-aah! werden rechtzeitig den Teilnehmern bekanntgegeben. An den gesetzlichen Feiertagen von Niedersachsen findet keine Lernförderung statt.

3. Preise, Zahlungs-,Verzugs- und Kündigungsbedingungen

3.1 Für die Preise gelten die Vereinbarungen im Vertrag. Der Vertragspartner schuldet darüberhinaus die gesetzliche Umsatzsteuer, wobei derzeit die va-and-aah! für die Erbringung der Lernförderleistungen für Schüler von der Umsatzsteuerpflicht gemäß § 4 Nr. 21 a UstG befreit ist.

3.2 Die laufenden Beiträge eines Vertrags werden zum 1. eines Monats im Voraus mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen, sofern nicht vereinbart wurde, dass der Vertragspartner die Zahlung selbst vornimmt. Nimmt der Vertragspartner die Zahlung selbst vor, dann muss diese ebenfalls bis zum 1. eines Monats im Voraus unter Angabe der Kunden- und Vertragsnummer auf das von der va-and-aah! angegebene Konto geleistet werden. Sollten Rücküberweisungen oder -lastschriften erforderlich werden, so trägt deren Kosten der Kunde.

3.3 Zahlt der Vertragspartner nicht bis zum 1. eines Monats im Voraus, so tritt Verzug ein. Die va-and-aah! wird den Lernfördervertrag einseitig außerordentlich aufgrund von wichtigem Grund kündigen, sollte der Kunde in Verzug für die Zahlung von mindestens zwei monatlich angefallenen Gebühren sein.

3.4 Kündigungsfristen sind dem Vertrag zu entnehmen. Die Kündigung muss per Text-(z.B. per E-Mail oder Brief) mit Namen des Vertragspartners erfolgen.

4. Einwilligung bezüglich personenbezogener Daten des Vertragspartners bzw. des Teilnehmers (Datenschutz)

4.1 Die va-and-aah! erhebt, verarbeitet und verwendet die beim Abschluss des Vertrags von dem Vertragspartner angegebenen personenbezogenen Daten des Vertragspartners bzw. des Teilnehmers gemäß den geltenden Bestimmungen hinsichtlich des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG). Die Verwendung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes. Der Vertragspartner stimmt der Erhebung, der Verarbeitung und der Verwendung dieser Daten, auch für den Teilnehmenden, ausdrücklich zu.

4.2 Diese Daten sind:

– Personenstammdaten (Vor- und Nachname sowie Adresse (vom Vertragspartner und vom Teilnehmer), Geburtsdatum des Teilnehmers, falls anwendbar Kundennummer des Kostenträgers der Bedarfsgemeinschaft des Vertragspartners und BuT-Nummer des Teilnehmers oder Kontoverbindungsdaten des Vertragspartners)

– Schulische Kenntnisstände sowie Qualifikationsdaten (Noten, Bewertungen, Klasse, Einstufung, Schulabschlüsse, berufliche Erfahrungen und deren Zeiten (Praktika), besondere Kenntnisse und sonstige Angaben in Lebensläufen)

– An- und Abwesenheitszeiten des Teilnehmers im Nachhilfeunterricht

– Beteiligung zur Erreichung des Ziels des Nachhilfeunterrichts

– Gesprächsprotokolle, ggf. auch mit Lehrern der Schule des Teilnehmers

– Ergebnisse von schulischen Lernerfolgskontrollen

– sowie sonstige, für die angemessene Ausführung von Nachhilfedienstleistungen benötigten Informationen

4.3 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt für folgende Zwecke:

– Ausführung und Abwicklung des Vertragsgegenstandes (Erbringung einer Lernförderungsdienstleistung) einschließlich der erforderlichen Korrespondenz,

– Beratung zur Gestaltung von Bewerbungsdokumenten (Anschreiben, Lebenslauf, Qualifikationsprofil, Bewerbungsfoto) im Rahmen von schulischen Aufgabenstellungen

– Bearbeitung im Rahmen von Ansprüchen aus dem Vertragsgegenstand

(z. B. Rechnungsstellung, Leistungs-, Vergütungs- und Haftungsansprüche usw.).

4.4 In bestimmten Fällen ist es notwendig, Daten bei Dritten, insbesondere bei Lehrern der besuchten Schule der Teilnehmer einzuholen. Dabei handelt es sich insbesondere um aktuelle Kenntnisstände und schulbezogene Termine der Teilnehmer. Dies dient ausschließlich der Erbringung der Lernförderdienstleistung. Auch dieser Datenerhebung stimmt der Vertragspartner ausdrücklich zu.

5. Ergänzende Bestimmungen für die Online-Lernförderung

5.1 Technische Voraussetzungen seitens des Teilnehmers:

Für die Nutzung der online-Lernförderung sind seitens des Teilnehmers bestimmte technische Voraussetzungen notwendig, für deren Schaffung der Teilnehmer auf eigene Kosten bzw. durch das Vornehmen bestimmter Einstellungen (z.B. Bereitstellung eines internetfähigen Computers, Tablets oder Handys, Zugang zum Internet, Herunterladen von Apps auf den eigenen Geräten usw.) selbst verantwortlich ist. Die Bereitstellung dieser Ressourcen seitens des Vertragspartners bzw. des Teilnehmers sind unbedingte Voraussetzungen für das Nutzen der online-Lernförderung. Eine aktuelle Anleitung findet sich unter https://www.va-and-aah.de/online-Nachhilfe/technische_Voraussetzungen

5.2 Wechsel der verwendeten App bzw. Software seitens va-and-aah!:

va-and-aah! ist berechtigt, die zur online-Nachhilfe verwendete App zu wechseln. va-and-aah! wird

in diesem Fall mit ausreichend Vorlauf seinen Vertragspartner über den geplanten Wechsel informieren. Sollte es dem Vertragspartner nicht möglich sein, die neuen technischen Voraussetzungen zu erfüllen, so hat der Vertragspartner ab der Mitteilung des Wechselvorhabens ein einmonatiges Kündigungsrecht.

5.3 Der Teilnehmer bekommt zur Teilnahme an der online-Nachhilfe entsprechende Zugangsdaten zu einem online-Raum mitgeteilt. Diese Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden, denn die online-Lernförderung darf ausschließlich durch den angemeldeten Teilnehmer erfolgen. Sollte va-and-aah! Einen diesbezüglichen Verstoß bemerken, so ist die va-and-aah! berechtigt, den Zugang zum online-Raum zu sperren. Der Teilnehmer hat sich pünktlich zum vereinbarten Termin einzuloggen. Erfolgt das Einloggen später als 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch mehr auf die jeweilge Lernfördereinheit. Sie gilt als verpasst und wird dennoch verrechnet. Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme nur zu privaten Weiterbildungszwecken. Eine kommerzielle oder öffentliche Verwendung ist nicht gestattet. Ebenso dürfen Lernfördereinheiten nicht abgefilmt oder auf sonstige Weise gestreamt oder abgespeichert werden.

Sollte va-and-aah! Einen diesbezüglichen Verstoß bemerken, so ist die va-and-aah! berechtigt, den Zugang zum online-Raum zu sperren.

5.4 Ein lückenloser Schutz der im Internet übermittelten Informationen ist nicht möglich. Die va-and-aah! weist ausdrücklich darauf hin, dass es dem Vertragspartner obliegt, selbst und auf eigene Kosten für den größtmöglichsten Schutz seiner Daten und seiner Endgeräte Sorge zu tragen. Die va-and-aah! übernimmt keine Haftung für diesbezügliche Schäden.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs nichtig sein oder in Zukunft werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Das Unternehmen va-and-aah! und der Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu treffen, die der vormals getroffenen möglichst nahe kommt.

6.2 Die va-and-aah! ist weder verpflichtet noch bereit an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (ADR) teilzunehmen.

Stand: 13.06.2022